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Das zahnärztliche Bonusheft: Welche Vorteile bringt es mit sich?

23. Mai 2023

Nehmen Sie regelmäßig Ihre zahnärztlichen Vorsorgetermine wahr? Dann können Sie bares Geld sparen, wenn einmal Zahnersatz notwendig wird. Ob Brücke, Prothese oder Zahnimplantat: Wenn ein fehlender Zahn ersetzt werden muss, kann es mitunter teuer werden, schließlich möchten Sie sich für beste Qualität entscheiden. Wir zeigen auf, warum sich der jährliche Besuch unserer Zahnarztpraxis in der Würzburger Innenstadt bei notwendig werdendem Zahnersatz lohnt.

Seit wann gibt es das Bonusheft?

Das zahnärztliche Bonusheft wurde 1989 eingeführt, um regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachzuweisen. Es soll als Anreiz für Versicherte dienen, die jährliche Prophylaxe wahrzunehmen, die dazu dient, Zahnerkrankungen frühzeitig erkennen und wirksam behandeln zu können. Sowohl Erwachsene als auch Kinder erhalten ein solches Heft, um Untersuchungstermine mit einem entsprechenden Stempel der Zahnarztpraxis zu dokumentieren. Dieses Heft ist der Versicherung als Nachweis vorzulegen, um einen höheren Zuschuss bei Zahnersatzbehandlungen zu erhalten.

Profitieren Sie von einer höheren Kostenerstattung

Ohne nachgewiesenem Bonus erhalten Patientinnen und Patienten für Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von maximal 60 Prozent der Regelversorgung. Dabei handelt es sich um Festzuschüsse, die häufig deutlich unter der Rechnungssumme für die Wunschbehandlung liegen. Dank eines lückenlos dokumentiertem Bonus können Sie sich weitere finanzielle Hilfe sichern:

  • Bei einem Nachweis der zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen über fünf aufeinanderfolgende Jahre erhöht die Krankenkasse den Zuschuss zu den Kosten für die Regelversorgung um zehn Prozent – auf 70 Prozent.
  • Wird der Bonusheft zehn Jahre lückenlos nachgewiesen, kommen sogar 15 Prozent hinzu – also 75 Prozent der Regelversorgungskosten.
  • Menschen mit geringem Einkommen und erfülltem Bonus erhalten auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.

Wie viele Termine pro Jahr müssen Sie wahrnehmen?

Erwachsene Patientinnen und Patienten müssen die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mindestens einmal pro Jahr nachweisen, um zusätzliche Zuschüsse zu erhalten. Bei Minderjährigen sind sogar zwei Termine jährlich notwendig. Ist das Bonusheft voll, sollte es aufbewahrt werden. Seit 2022 kann es durch einen digitalen Nachweis ersetzt werden.

Ein Jahr versäumt?

Wenn Sie Ihren Zahnarzt in der Innenstadt von Würzburg regelmäßig besuchen und Ihre Zahngesundheit überprüfen lassen, tun Sie bereits sehr viel für starke, gesunde Zähne. Doch trotz Prophylaxe und Zahnhygiene kann es zum Zahnverlust kommen. Stellen Sie dann fest, dass es in den zehn aufeinanderfolgenden Jahren eine Lücke gibt, können Sie Ihre Krankenkasse mit einer entsprechenden Begründung bitten, den Zehn-Jahres-Bonus dennoch zu genehmigen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Versicherung.

Versicherte, die im Jahr 2020 als 1. Jahr der Corona-Pandemie nicht beim Zahnarzt waren, behalten
ihren vollständigen Bonusanspruch, sofern sie ansonsten jährlich bzw. Kinder und Jugendliche
halbjährlich zur Vorsorge gehen.

Besteht jedoch eine größere Lücke im Bonusheft, sind Sie also längere Zeit nicht beim Zahnarzt gewesen, beginnt die Dokumentation der fünf beziehungsweise zehn Jahre von vorn.

Wie funktioniert das digitale Bonusheft?

Seit Januar 2022 kann das kleine, faltbare Bonusheft durch eine elektronische Patientenakte (ePA) ersetzt werden. Die Nutzung ist freiwillig. Die digitale Akte bildet medizinische Daten und Befunde des Patienten oder der Patientin ab – und Vorsorgeuntersuchungen werden ebenso darin dokumentiert. Damit ist das lästige Nachtragen, wenn das Bonusheft vergessen wurde, nicht mehr nötig. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

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